GetUp · Enterprise Master Services Agreement
Gültig ab: 26. April 2026 · Version: 2026-04-19
Anbieter
AUTH spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (AUTH sp. z o.o.)
Marszałkowska 58 / 15, 00-545 Warszawa, Polska
KRS: 0001043319 · NIP: 5273062913 · REGON: 525652590
legal@getup.dev
Anbieter: AUTH spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (AUTH sp. z o.o.), Marszałkowska 58 / 15, 00-545 Warschau, Polen. KRS: 0001043319 · NIP: 5273062913 · REGON: 525652590 („GetUp“, „wir“, „Anbieter“).
Kunde: die juristische Person oder eingetragene Geschäftsorganisation, an die das Angebot gerichtet ist und die diesen MSA per elektronischer Annahme unterzeichnet („Kunde“). Der Kunde sichert zu, dass die Angaben im Angebot zutreffen und in seine Vertretungsbefugnis fallen.
In diesem MSA gilt:
Dieser MSA regelt Custom Services, die GetUp auf schriftliche und dokumentierte Anforderung des Kunden ausschließlich zu rechtmäßigen, legitimen, gutgläubigen gewerblichen Zwecken entwickelt. Beide Parteien erkennen ausdrücklich an, dass dieser Vertrag und die Liefergegenstände ausschließlich für gesetzeskonforme Zwecke konzipiert und übergeben werden.
GetUp gestaltet die Liefergegenstände auf Basis der Zusicherungen des Kunden zu (a) Geschäftsanforderungen, (b) beabsichtigter Endnutzung und (c) dem für den Kunden geltenden rechtlichen Rahmen. Für eine Nutzung jenseits dieses Umfangs oder dieser Absicht, für die Verletzung von Rechten Dritter oder eine rechtswidrige Verwendung haftet GetUp nicht.
Mit Annahme dieses MSA sichert der Kunde ausdrücklich, unwiderruflich und fortlaufend zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
Eine Verletzung dieser Zusicherungen – durch falsche Angaben, Unterlassung oder Verschweigen – berechtigt GetUp, (i) den MSA fristlos zu kündigen, (ii) bisher gezahlte Beträge einzubehalten, (iii) die Freistellung nach Ziffer 8 auszulösen und (iv) Ansprüche nach Art. 84 ff. k.c. (Irrtum) und Art. 86 k.c. (Täuschung) geltend zu machen.
Bei der Gestaltung der Custom Services verfolgt GetUp ausschließlich die Absicht, Lösungen zu liefern, die den vom Kunden erklärten rechtmäßigen Zwecken dienen, professionellen Software-Engineering-Standards entsprechen und ein angemessenes Sicherheitsniveau erreichen. GetUp beabsichtigt unter keinen Umständen, eine rechtswidrige Nutzung der Liefergegenstände zu ermöglichen; jede solche Nutzung ist allein die Handlung des Kunden.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich und unwiderruflich:
Diese Ziffer ist im Licht von Art. 471 k.c. (vertragliche Haftung), Art. 472 k.c. (Sorgfaltspflicht) und Art. 473 § 2 k.c. (Grenze der Haftungsausschlüsse für vorsätzliches Verhalten) auszulegen. Die Verantwortung von GetUp für Schäden aus eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (wina umyślna lub rażące niedbalstwo) bleibt im Rahmen des zwingenden polnischen Rechts erhalten.
Der Kunde übernimmt vollständig, bedingungslos und unwiderruflich die folgenden Verpflichtungen und stellt GetUp, AUTH sp. z o.o., ihre verbundenen Unternehmen, Organe, Gesellschafter, Mitarbeitenden, Beratenden, Auftragnehmer und Konzerngesellschaften (zusammen die „freigestellten Parteien“) frei und schadlos (zwolnić z odpowiedzialności) gegenüber sämtlichen unmittelbaren, mittelbaren, tatsächlichen oder potenziellen Schäden, Geldbußen, Urteilsbeträgen, angemessenen Verteidigungskosten (einschließlich Anwalts-, Berater- und Sachverständigengebühren), Reputationsschäden, Ansprüchen Dritter und Prozesskosten, die entstehen aus:
Bei Anspruch, Klage oder Ermittlung gegen eine freigestellte Partei: (i) informiert die freigestellte Partei den Kunden unverzüglich; (ii) der Kunde benennt einen qualifizierten Verteidiger seiner Wahl (vorbehaltlich angemessenem Widerspruch); (iii) die freigestellte Partei kooperiert angemessen; (iv) der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung von GetUp keinen Vergleich abschließen, der ein Anerkenntnis enthält.
Diese Ziffer überdauert die Beendigung des MSA. Nach polnischem Recht wirkt sie als Schuldübernahme/Freistellung (zwolnienie z długu / indemnity) im Sinne von Art. 392 k.c. (Verpflichtung zugunsten Dritter).
Die Vertraulichkeitspflichten ergeben sich aus einer gesonderten gegenseitigen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), die als Anhang in diesen MSA integriert ist. Die elektronische Annahme des Angebots gilt als gleichzeitige Annahme beider Dokumente. Bei Widerspruch gehen die Vertraulichkeitsregeln der NDA vor.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er im Rahmen der Zusammenarbeit Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über die Liefergegenstände, die Plattformarchitektur, Entwicklungsprozesse, Preise, Roadmap und Kundenliste erhalten kann; eine unbefugte Offenlegung löst die in der NDA geregelten Rechtsfolgen aus.
Soweit Custom Services personenbezogene Daten verarbeiten, regelt der GetUp-AVV das Verhältnis der Parteien. Der Kunde handelt als Verantwortlicher, GetUp als Auftragsverarbeiter. Siehe: getup.dev/dpa.
Der Kunde sichert zu, dass die übermittelten Daten rechtmäßig nach Art. 6 DSGVO (Rechtsgrundlage) und ggf. Art. 9 (besondere Kategorien) verarbeitet werden dürfen und dass alle erforderlichen Informationen an die Betroffenen erteilt wurden.
Der Kunde sichert zu, die Liefergegenstände oder darüber gewonnene Daten nicht für Zwecke zu nutzen, die nach (i) der EU-Ratsverordnung 833/2014 ff. (Russland-Sanktionen), (ii) Sanktionslisten des UN-Sicherheitsrats, (iii) US-OFAC-SDN-Listen oder (iv) der EU-Dual-Use-Verordnung (2021/821) untersagt sind.
GetUp behält sich das Recht vor, die Lieferung in eine bestimmte Rechtsordnung oder an eine bestimmte Person zu verweigern, wenn eine angemessene Sanktionsrisikobewertung dies erfordert.
Keine der Parteien haftet für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer zumutbaren Einflusssphäre liegen und auch bei gebotener Sorgfalt unvermeidbar sind (Krieg, Unruhen, Naturkatastrophe, Epidemie, großflächiger Internetausfall, behördliche Anordnung, Sanktionen). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich; die Leistung wird für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den MSA kündigen; gezahlte Vergütungen werden anteilig für noch nicht erbrachte Arbeit erstattet.
Förmliche Mitteilungsadressen für diesen MSA:
Nach Art. 25 der EU-eIDAS-Verordnung 910/2014 und Art. 60–61 sowie Art. 78¹ k.c. erkennen die Parteien an, dass die elektronische Annahme der Schriftform gleichsteht und das elektronische Unterzeichnen des MSA (die „Annehmen“-Aktion im Angebot) eine verbindliche Willenserklärung darstellt.
Erfassung des Annahmebeweises (Audit-Trail). Der Kunde willigt ausdrücklich und unwiderruflich ein, dass GetUp die folgenden, die elektronische Annahme belegenden Informationen erhebt, speichert und – falls erforderlich – gegenüber zuständigen Behörden als Beweismittel vorlegt:
Diese Daten werden verarbeitet, um die ausdrückliche Willenserklärung des Kunden und den Vertragsschluss zu belegen. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung – das Erfordernis verlässlicher elektronischer Beweise nach eIDAS 910/2014) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse – Nachweis des Vertragsverhältnisses). Aufbewahrung: bis zu sechs (6) Jahre nach Vertragsende gemäß der allgemeinen Verjährungsfrist nach Art. 118 ff. k.c. Die Verarbeitung erfolgt nach AVV und Datenschutzerklärung; die Rechte der Betroffenen nach Kapitel III DSGVO bleiben unberührt (privacy@getup.dev).
Dieser MSA unterliegt dem Recht der Republik Polen und dem unmittelbar anwendbaren EU-Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von GetUp (Sąd Rejonowy / Sąd Okręgowy w Warszawie) oder – nach Wahl des Kunden – ein anderes nach polnischem Recht zuständiges Gericht. Die Parteien werden Streitigkeiten zunächst in gutem Glauben verhandeln; nach 30 Tagen ohne Einigung steht der gerichtliche Weg offen.
2026-04-19 und unter getup.dev/enterprise-agreement veröffentlicht. Den Kunden bindet die zum Annahmezeitpunkt geltende Version; spätere Versionen wirken nur mit Zustimmung des Kunden.Dieser MSA ist ein B2B-Vertragswerk, erstellt nach dem polnischen Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny – k.c.), dem polnischen Urheberrechtsgesetz (1994), der EU-Dienstleistungsrichtlinie, der DSGVO und unmittelbar anwendbarem EU-Handelsrecht. Verbraucherschutzregeln gelten nicht; beide Parteien handeln als gewerbliche Akteure (k.c. Art. 43¹ ff.). Eine unabhängige rechtliche Prüfung wird empfohlen; individuelle Bedingungen können unter legal@getup.dev angefordert werden.