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GetUp · Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gültig ab: 19. April 2026 · Version: 2026-04-19

Diese Anlage (AVV) wird mit der Annahme der GetUp-Nutzungsbedingungen (der „Hauptvertrag“) oder mit der Nutzung des Dienstes verbindlich – eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Sie ist integraler Bestandteil des Hauptvertrags. Dieser AVV erfüllt das Schriftformerfordernis zwischen Verantwortlichem (Kunde) und Auftragsverarbeiter (GetUp) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO und dem polnischen Datenschutzrecht.

Veri İşleyen

AUTH spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (AUTH sp. z o.o.)
Marszałkowska 58 / 15, 00-545 Warszawa, Polska
KRS: 0001043319 · NIP: 5273062913 · REGON: 525652590
privacy@getup.dev

1. Parteien und Rollen

  • Verantwortlicher (Controller): Das Kundenunternehmen, das sich am GetUp-Dienst anmeldet und Daten seiner Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Lieferanten hochlädt („Kunde“). Der Kunde bestimmt Zwecke und Mittel der Verarbeitung dieser Daten.
  • Auftragsverarbeiter (Processor): GetUp („Anbieter“, „wir“) verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und nach Maßgabe dieses AVV.

Für Kontodaten des Kunden selbst (Registrierungs- und Zahlungsdaten) handelt GetUp als eigener Verantwortlicher; diese werden gemäß Datenschutzerklärung verarbeitet.

2. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3)

  • Gegenstand: Speicherung, Verarbeitung und Bereitstellung der vom Kunden in den Dienst eingestellten Daten zu Mitarbeitenden, Kundschaft, Rechnungen, Schichten, Lohn, Ausgaben und ähnlichen betrieblichen Vorgängen.
  • Dauer: für die Laufzeit des aktiven GetUp-Abos sowie für den Zeitraum der Rückgabe bzw. Löschung nach Vertragsende.
  • Art: Hosting (Firestore + Cloud Storage), Anzeige, Suche, Filterung, Reporting, Backup, E-Mail-Benachrichtigung, Zahlungs-Schnittstellen, KSeF-Integration.
  • Zweck: Den Kunden bei der Steuerung mehrerer Firmen, des Betriebs, Personals, der Finanzen und der KSeF-Pflichten zu unterstützen.
  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeitende, Kundschaft, Geschäftspartner und Lieferanten des Kunden.
  • Kategorien personenbezogener Daten: Name, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Lohn-/Vergütungsdaten, Arbeitszeiten, Steuernummern (NIP/REGON), Anschrift, Rechnungsdetails, KSeF-Referenznummern.

3. Weisungen des Kunden

GetUp verarbeitet personenbezogene Daten nur:

  • (a) auf dokumentierte Weisung des Kunden im Rahmen dieses AVV und des Hauptvertrags,
  • (b) sofern nicht EU- oder polnisches Recht eine andere Verarbeitung zwingend vorschreibt,
  • (c) soweit dies technisch zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist.

Sind wir der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder anderes anwendbares Datenschutzrecht verstößt, informieren wir den Kunden unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h).

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt eine allgemeine Vorab-Genehmigung zur Einbindung folgender Unterauftragsverarbeiter:

  • Google / Firebase – Datenbank, Authentifizierung, Speicher
  • Vercel – Anwendungshosting, CDN, Analytics
  • Stripe – Zahlungsabwicklung, Abo-Verwaltung
  • Resend – Versand transaktionaler E-Mails
  • ImprovMX – Weiterleitung eingehender E-Mails (support@, quote@, privacy@)

Wird ein neuer Unterauftragsverarbeiter hinzugefügt oder ausgetauscht, informieren wir den Kunden mindestens 14 Tage vorher per E-Mail. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, wird eine zumutbare Lösung gesucht; kommt keine Einigung zustande, kann der Kunde den Vertrag entschädigungslos kündigen.

Mit jedem Unterauftragsverarbeiter besteht ein schriftlicher Vertrag mit einem Schutzniveau, das Art. 28 DSGVO entspricht. Die aktuelle Liste finden Sie jederzeit unter /compliance.

5. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM – Art. 32)

GetUp setzt mindestens folgende Maßnahmen um:

  • Verschlüsselung im Transit: TLS 1.3 für den gesamten Datenverkehr
  • Verschlüsselung im Ruhezustand: AES-256 (Google Cloud); zusätzlich AES-GCM-Schicht für Passwort-Hashes
  • Zugriffskontrolle: rollenbasierte Berechtigungen, mit HMAC-SHA256 signierte Sitzungstokens, verpflichtende 2FA (TOTP) für Admins
  • Datenisolation: Firestore Security Rules – Abgleich auf Basis der companyId
  • Netzsicherheit: ausschließlich HTTPS, CSP, CORS, HMAC-Signaturprüfung für Webhooks
  • Backups: tägliches Backup + 7 Tage Point-in-Time-Recovery (Firebase)
  • Region: Firebase europe-west3 (Frankfurt) – Daten innerhalb der EU
  • Beobachtbarkeit: Aktivitätsprotokolle, Subscription-Event-Log, täglicher Retention-Cron
  • Vorfallsreaktion: schriftliches Breach-Playbook + Incident Register (Art. 33–34)
  • Datenminimierung: Selbst-Service-Löschung (Art. 17), Cascade-Delete, Aufbewahrungs-Cron

Die aktuelle und detaillierte TOM-Liste finden Sie jederzeit unter /compliance.

6. Vertraulichkeit der Beschäftigten

Jede Person bei GetUp, die zum Zugriff auf personenbezogene Daten befugt ist, ist schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegt gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten. Zugriff erfolgt nach dem „Need-to-know“-Prinzip.

7. Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e)

GetUp unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen in zumutbarem Umfang bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Selbst-Service-Werkzeuge:

  • Art. 20 – Datenübertragbarkeit: /api/account/export liefert einen JSON-Dump der gesamten Firmendaten
  • Art. 17 – Löschung: Selbst-Service-Löschung in der Abo-Verwaltung
  • Art. 16 – Berichtigung: Bearbeitungsmasken in der Anwendung
  • Sonstige Anfragen: privacy@getup.dev – Antwort innerhalb von 30 Tagen

8. Meldung von Datenpannen (Art. 33)

Wird eine Datenpanne festgestellt, informiert GetUp den betroffenen Kunden unverzüglich und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stundenper E-Mail. Die Meldung enthält:

  • Art der Panne, Kategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen
  • DSB / Ansprechperson: privacy@getup.dev
  • wahrscheinliche Folgen
  • ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen

Jede Panne wird – unabhängig von der Meldepflicht – in das interne Incident Register eingetragen (Art. 33 Abs. 5).

9. Prüfrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. h)

Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV einmal jährlich zu überprüfen. In der Praxis erfolgt dies in erster Linie durch Einsicht in das auf /compliance veröffentlichte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die TOM und die Unterauftragsverarbeiter-Liste sowie ggf. durch unabhängige Prüfberichte (z. B. Firebase SOC 2, Stripe SOC 2). Vor-Ort-Prüfungen sind mindestens 30 Tage vorher schriftlich anzukündigen; angemessene Vertraulichkeits- und Kostenregelungen können vereinbart werden.

10. Internationale Datenübermittlung

GetUp übermittelt Daten in Drittländer nur mit folgenden geeigneten Garantien:

  • EU-Standardvertragsklauseln (SCC) – Fassung 2021, Modul 2 (Controller–Processor)
  • EU-U.S. Data Privacy Framework (DPF) – für zertifizierte Unterauftragsverarbeiter
  • bei Bedarf zusätzliche Transfer-Folgenabschätzung (TIA) und ergänzende technische Maßnahmen

Kerndaten (Firmen, Inhalte) liegen in Firebase europe-west3 – praktisch verbleiben die meisten Daten in der EU.

11. Vertragsende – Rückgabe und Löschung (Art. 28 Abs. 3 lit. g)

Nach Vertragsende wählt der Kunde:

  • (a) Rückgabe: Der Kunde kann vor Ende des Vertrags über /api/account/export einen Datenexport herunterladen.
  • (b) Löschung: Wählt der Kunde die Selbst-Service-Löschung oder ergeht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende keine andere Weisung, löscht GetUp alle personenbezogenen Daten per Cascade-Delete – mit Ausnahme von KSeF-Metadaten und gesetzlich aufzubewahrenden Rechnungsdaten (polnisches Steuerrecht, 5 Jahre).

Im Audit-Trail (subscriptionEvents) wird die companyId als "__deleted__" pseudonymisiert, sodass der Personenbezug aufgehoben ist, der Ereignis-Datensatz aber erhalten bleibt.

12. Haftung und Gerichtsstand

Soweit dieser AVV nichts Abweichendes regelt, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen geht dieser AVV vor. Es gilt polnisches Recht sowie unmittelbar anwendbares EU-Recht (DSGVO). Gerichtsstand: Krakau – die zwingenden Verbraucherschutz- und Kleinunternehmer-Regeln bleiben unberührt.

13. Versionsverwaltung

Die aktuelle Version dieses AVV ist 2026-04-19 und wird unter getup.dev/dpa veröffentlicht. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mitgeteilt.

Die vom Kunden bei der Registrierung akzeptierte Version wird im Konto (AVV-Version, Zeitstempel, IP, User-Agent) als Audit-Trail festgehalten.


Dieser AVV erfüllt das Schriftformerfordernis nach Art. 28 DSGVO. Enterprise-Kunden mit Bedarf an einem individuell gegengezeichneten AVV können diesen unter privacy@getup.dev anfordern.

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