GetUp · Art. 28 DSGVO
Gültig ab: 19. April 2026 · Version: 2026-04-19
Veri İşleyen
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Für Kontodaten des Kunden selbst (Registrierungs- und Zahlungsdaten) handelt GetUp als eigener Verantwortlicher; diese werden gemäß Datenschutzerklärung verarbeitet.
GetUp verarbeitet personenbezogene Daten nur:
Sind wir der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder anderes anwendbares Datenschutzrecht verstößt, informieren wir den Kunden unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h).
Der Kunde erteilt eine allgemeine Vorab-Genehmigung zur Einbindung folgender Unterauftragsverarbeiter:
Wird ein neuer Unterauftragsverarbeiter hinzugefügt oder ausgetauscht, informieren wir den Kunden mindestens 14 Tage vorher per E-Mail. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, wird eine zumutbare Lösung gesucht; kommt keine Einigung zustande, kann der Kunde den Vertrag entschädigungslos kündigen.
Mit jedem Unterauftragsverarbeiter besteht ein schriftlicher Vertrag mit einem Schutzniveau, das Art. 28 DSGVO entspricht. Die aktuelle Liste finden Sie jederzeit unter /compliance.
GetUp setzt mindestens folgende Maßnahmen um:
Die aktuelle und detaillierte TOM-Liste finden Sie jederzeit unter /compliance.
Jede Person bei GetUp, die zum Zugriff auf personenbezogene Daten befugt ist, ist schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegt gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten. Zugriff erfolgt nach dem „Need-to-know“-Prinzip.
GetUp unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen in zumutbarem Umfang bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Selbst-Service-Werkzeuge:
/api/account/export liefert einen JSON-Dump der gesamten FirmendatenWird eine Datenpanne festgestellt, informiert GetUp den betroffenen Kunden unverzüglich und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stundenper E-Mail. Die Meldung enthält:
Jede Panne wird – unabhängig von der Meldepflicht – in das interne Incident Register eingetragen (Art. 33 Abs. 5).
Der Kunde hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV einmal jährlich zu überprüfen. In der Praxis erfolgt dies in erster Linie durch Einsicht in das auf /compliance veröffentlichte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die TOM und die Unterauftragsverarbeiter-Liste sowie ggf. durch unabhängige Prüfberichte (z. B. Firebase SOC 2, Stripe SOC 2). Vor-Ort-Prüfungen sind mindestens 30 Tage vorher schriftlich anzukündigen; angemessene Vertraulichkeits- und Kostenregelungen können vereinbart werden.
GetUp übermittelt Daten in Drittländer nur mit folgenden geeigneten Garantien:
Kerndaten (Firmen, Inhalte) liegen in Firebase europe-west3 – praktisch verbleiben die meisten Daten in der EU.
Nach Vertragsende wählt der Kunde:
/api/account/export einen Datenexport herunterladen.Im Audit-Trail (subscriptionEvents) wird die companyId als "__deleted__" pseudonymisiert, sodass der Personenbezug aufgehoben ist, der Ereignis-Datensatz aber erhalten bleibt.
Soweit dieser AVV nichts Abweichendes regelt, gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen geht dieser AVV vor. Es gilt polnisches Recht sowie unmittelbar anwendbares EU-Recht (DSGVO). Gerichtsstand: Krakau – die zwingenden Verbraucherschutz- und Kleinunternehmer-Regeln bleiben unberührt.
Die aktuelle Version dieses AVV ist 2026-04-19 und wird unter getup.dev/dpa veröffentlicht. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mitgeteilt.
Die vom Kunden bei der Registrierung akzeptierte Version wird im Konto (AVV-Version, Zeitstempel, IP, User-Agent) als Audit-Trail festgehalten.
Dieser AVV erfüllt das Schriftformerfordernis nach Art. 28 DSGVO. Enterprise-Kunden mit Bedarf an einem individuell gegengezeichneten AVV können diesen unter privacy@getup.dev anfordern.